Dienstleistungen für Ärzt:innen


 
Für Ärzt:innen
 

Der PKD (Palliativmedizinscher Konsiliardienst Paderborn) unterstützt Haus- und Fachärzt:innen bei der Betreuung von Palliativpatient:innen. Als behandelnder Arzt bleiben Sie weiterhin erster Ansprechpartner für Ihre Patient:innen und erhalten gleichzeitig fachliche sowie organisatorische Unterstützung durch das Palliativnetz. Der (PKD) kann unterstüzend von den teilnehmenden Haus- und Fachärzt:innen angefordert werden.

 

Abrechnungsmodalitäten:
Teilnehmende koordinierende Haus- oder Fachärzt:innen im Sinne des Vertrages können 

entsprechend  der Vergütungsanlage Anlage 6 extrabudgetär abrechnen, müssen jedoch im Vorfeld einmalig Anlage 1 (Antrag auf Teilnahme für Ärzte) zur Anmeldung bei der KVWL übermittelt haben.

 

Wichtig: Eine zusätzliche Abrechnung der geringer dotierten 

Palliativziffern nach EBM ist nicht möglich.

 

183

Teilnehmende
Haus &
Fachärzt:innen

913

Versorgte Patient:innen
in 2025

8

Palliativärzt:
innen

So unterstützt der PKD teilnehmende Haus-/Fachärzt:innen

  • Erst-Assessment und Ermittlung des palliativmedizinischen Bedarfs durch die Fachberatung
  • Im Verlauf weitere Hausbesuche oder telefonische Beratungen durch die Fachberatung
  • Patientenbezogener persönlicher Austausch des einschreibenden Haus- und Facharzt mit einem QPA des PKD 
  • Erarbeitung von Vorschlägen für den Notfallplan für Krisensituationen
  • Unterstützung bei der Indikationsstellung zur stationären Aufnahme
  • Unterstützung bei Wundversorgung unter palliativmedizinischen Gesichtspunkten
  • Auf Ihren Wunsch Hinzuziehung eines qualifizierten Pallativartzes
  • Ambulante Pleura-, Ascites- und sonstige Punktionen (auch Sonographie-gesteuert)
  • Beratung bei Fragestellungen in Zusammenhang mit künstlicher Ernährung und/oder Flüssigkeitsgabe, Symptomkontrolle z.B. Schmerzen, Luftnot, Angst, Unruhe, Verwirrtheit, Übelkeit, Erbrechen, Diarrhoe, Ileus etc.
  • Unterstützung bei ethischen Fragestellungen
  • Aktivierung/Initiierung von Pflegediensten, Palliativen Pflegediensten, Hospizdiensten und ggf. weiteren Akteuren
  • Bereitstellung eines 24/7 Rufdienstes durch qualifizierte Palliativärzt:innen (QPAs) insbesondere für Zeiten außerhalb der Sprechstunden der Haus-/Fachärzt:innen

1) Anmeldung

Bitte melden Sie Palliativpatient:innen möglichst frühzeitig an – insbesondere vor Feiertagen oder Wochenenden.

Für die Anmeldung eines Palliativpatienten nutzen Sie bitte folgende Unterlagen. Behalten Sie diese im Original in Ihrer Praxis:

  • Anlage 3 (Teilnahmeerklärung und Einverständnis zum Datenschutz) 
  • Anlage 3a (Stammdatenblatt) inkl. Aufenthaltsort und Telefonnummer (Patient, Angehörige)
  • Anlage 3b (Versicherteninformation) Patient:innen bzw. Angehörigen aushändigen
  • aktuellen Medikationsplan 
  • relevante Fremdbefunde (Briefe)

Für Privatpatient:innen sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich

Bitte senden Sie obige Dokumente per Fax (05251 8720305 oder 095) oder via KIM oder in Ausnahmefällen per E-Mail an fachberatung@palliativnetz-paderborn.de. 

 

 

 

2) Betreuung

Nach Prüfung der Vollständigkeit der Unterlagen durch den qualifizierten Palliativarzt (QPA) bestätigt dieser die Aufnahme per Rücksendung der Anlage 3a oder mittels Bestätigungsschreiben. 

  1. Danach sendet Ihre Praxis die Anlage 3 im Original postalisch oder via KIM an die KVWL (außer bei Privatpatienten).
  2. Die PKD-Fachberatung nimmt zeitnah Kontakt zu Patient:innen bzw. Angehörigen auf und führt ein Erst-Assessment durch (meist als Hausbesuch oder telefonisch). 
  3. Patientenbezogener Austausch mit einem QPA des PKD wird begrüsst.

Zusammenarbeit während der Betreuung:

  • Die Qualität der Patientenversorgung wird durch eine enge Abstimmung zwischen Ihnen als Arzt, der Fachberatung und dem QPA ermöglicht.
  • Bitte informieren Sie den PKD zeitnah über relevante Veränderungen wie Krankenhausaufnahme, Umzug ins Pflegeheim oder Hospiz oder deutliche Zustandsveränderungen. 
  • Eine ausreichende Medikamentenversorgung einschließlich BtM ist fortlaufend sicherzustellen. 

3) Abmeldung

Im Todesfall oder bei Patientenumzug außerhalb des Kreises Paderborn senden Sie uns bitte die Mitteilung darüber über die Anlage 14 (Feedbackbogen) zu.

Handlungsanweisung für den Notfall

Zur Therapiebegrenzung am Lebensende bei schwerstkranken, palliativen und sterbenden Menschen hat die Arbeitsgemeinschaft Hospiz- und Palliativversorgung Paderborn eine Handlungsanweisung für den Notfall erarbeitet, um unnötige Krankenhauseinweisungen am Lebensende zu vermeiden und eine Handlungssicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten.


Werden Sie qualifizierter 
Palliativarzt im PKD!

Wir suchen Ärzt:innen aus dem Kreis Paderborn, Höxter und Umgebung, die ambulant tätig sind und als qualifizierte Palliativärzt:innen (QPA) mitarbeiten möchten.

  • Die Qualifikation erfolgt über die Zusatzweiterbildung Palliativmedizin der Ärztekammer und kann – bei regelmäßiger Betreuung von Palliativpatient:innne – innerhalb eines Jahres nach Aufnahme in den PKD abgeschlossen werden.
  • Haus- und Fachärzt:innen empfehlen wir zudem die 40-stündige Kursweiterbildung Palliativmedizin nach dem Curriculum der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin und der Bundesärztekammer. 
  • Diese bildet die Grundlage für die Zusatzweiterbildung, ist jedoch keine Voraussetzung für die Betreuung oder Einschreibung von Palliativpatienten.am.

Paderborner Palliativnetz e.V.

 

Fachberatung-Koordination

Telefon: 05251 87203-01

E-Mail: fachberatung@palliativnetz-paderborn.de

Anschrift: Nordstrasse 42, 33102 Paderborn

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