In Notfallsituationen kann es für alle Beteiligten eine große Herrausforderung sein, den individuellen Willen eines schwerstkranken, palliativen oder am Lebensende befindlichen Menschen sicher zu berücksichtigen. Die Handlungsanweisung für den Notfall soll hierbei Orietierung und Handlungssicherheit geben.
Sie unterstützt insbesondere Hausärztinnen und Hausärzte, Pflegekräfte, Angehörige und den Rettungsdienst, den zuvor besprochenen Willen des Patienten auch in einer akuten Notfallsituation zu berücksichtigen und entsprechend zu handeln.
Gemeinsame Vorrausplanung
Die Handlungsanweisung kann im eines GVP-Prozesses, eines ethsichen Fallgesprächs oder direkt im hausärtzlichen und fachärtzlichen Gespräch erarbeitet werden.
Im Mittelpunkt stehen die persönlichen Wünsche und Vorstellung des Patienten. Diese werden gemeinsam mit dem Patienten und gegebenenfalls mit seinen Angehörigen oder Bevollmächtigten besprochen. Dabei können sowohl der zuletzt gemeinsam festgehaltene Wille als auch der mutmaßliche Wille des Patienten berücksichtigt werden.
Unabhängig davon, in welchen Rahmen die Handlungsanweisung earbeitet wurde, erfolgt anschließend die ärztliche Besprechung und Unterzeichnung durch die behandelnde Hausärzt:innen.
Die Handlungsanweisung kann insbesondere dann eine wichtige Orientierung bieten, wenn keine Patientenverfügung vorliegt oder die bestehende nicht dem mehr dem aktuellen Willen entspricht.
Ziel der Handlungsanweisung
Ziel ist es, in der Notfallsituation Handlungssicherheit für alle Beteiligte zu schaffen und eine Versorgung entsprechend dem individuellen Patientenwillen zur ermöglichen. Dadurch sollen unnötige Krankenhauseinweisung dieser Pateintengruppe vermieden werden und eine Versorgung im vertrauten Umfeld unterstützt werden.
Ein Erklärvideo wird in kürze hier zur Verfügung stehen.

